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Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

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Uploadfilter und Value Gap (Art. 17)

Implementierungs-Update zur DSM-Richtlinie: Sechs Monate vor uns und kein Licht am Ende des Tunnels

2. Dezember 2020 eu-admin

Autor: Paul Keller

Gemäß Artikel 26 der Urheberrechts-Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt haben die Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in ihre nationalen Gesetze umzusetzen. Das wird also in etwas mehr als sechs Monaten soweit sein, daher ist es an der Zeit, eine Bestandsaufnahme zum Stand der Umsetzung in verschiedenen Mitgliedstaaten vorzunehmen.

Bisher hat kein einziger EU-Mitgliedstaat die Bestimmungen der Richtlinie vollständig umgesetzt, und nur zwei Mitgliedstaaten haben Teile davon umgesetzt (2019 hatte Frankreich das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger umgesetzt und im Juni diesen Jahres hat Ungarn die Ausnahme für Online-Bildung eingeführt). In den meisten EU-Mitgliedstaaten müssen die Durchführungsvorschriften noch im Parlament vorgestellt werden. In der Zwischenzeit arbeitet die Europäische Kommission noch an den Umsetzungsleitlinien für Artikel 17, die veröffentlicht werden müssen, und der Antrag der polnischen Regierung auf Aufhebung von Teilen von Artikel 17 wird derzeit noch vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt (der Generalanwalt wird seine Stellungnahme am 22. April 2021, weniger als zwei Monate vor Ablauf der Umsetzungsfrist, veröffentlichen). Insgesamt erscheint es zunehmend unwahrscheinlich, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten die Richtlinie rechtzeitig umsetzen wird. Schauen wir uns daher genauer an, wie weit der Umsetzungsprozess in den wichtigsten Mitgliedstaaten gekommen ist.

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Kategorie: Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Art. 17 - Use of protected content by online content-sharing service providers, Leitlinien der Kommission, Frankreich, Die Niederlande, Deutschland, Uploadfilter, Art. 17 - Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, Leistungsschutzrecht (Art. 15), Uploadfilter und Value Gap (Art. 17)

Der neue Referentenentwurf, Teil 1 – Und täglich grüßt der Uploadfilter

20. Oktober 2020 Simon Weiß

Autoren: Petra Sitte, Simon Weiß

In einer Reihe von Artikeln wollen wir uns mit dem Inhalt des neuen Referentenentwurfs zur Umsetzung der DSM-Richtlinie befassen. Worum ging es ursprünglich, was sieht der Entwurf vor, was hat sich gegenüber früheren Entwürfen geändert, und was wäre aus unserer Sicht zu tun? Den Anfang machen die Regelungen zu Artikel 17, also die bekannten Uploadfilter, im zweiten Teil wird es um das Urhebervertragsrecht gehen.

Worum geht es?

Kein Teil der EU-Urheberrechtsreform hat so viel Aufmerksamkeit erregt und war so umstritten wie Artikel 17. Im Kern geht es darum: Plattformen, auf denen Inhalte hochgeladen werden können, wie beispielsweise Youtube, müssen sich zukünftig um Lizenzen für alle denkbaren Inhalte bemühen und das Hochladen nicht lizenzierter Inhalte verhindern. Das läuft auf eine Verpflichtung hinaus, Uploadfilter zu installieren, also hochgeladene Inhalte durch automatisierte Softwarefilter prüfen und blocken zu lassen.

Diese Uploadfilter sind gefährlich – denn kein technisches Verfahren ist überhaupt in der Lage, die Kontexte zu erkennen, die eine bestimmte Veröffentlichung urheberrechtlich erlaubt oder verboten machen. „Overblocking“, also das Sperren eigentlich erlaubter Inhalte, ist vorprogrammiert, und damit eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Als Linksfraktion im Bundestag haben wir uns daher von Anfang an strikt gegen Artikel 17 ausgesprochen und hoffen weiter darauf, dass der Europäische Gerichtshof diese Vorschrift als Verletzung von Grundrechten kippen wird. Die Bundesregierung hat in einer längeren Protokollerklärung angekündigt, sie würde in der Umsetzung das Ziel verfolgen, Uploadfilter „weitgehend unnötig zu machen“.

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Kategorie: Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Referentenentwurf, Artikel 17, Uploadfilter, Art. 17 - Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, DSM-Richtlinie, Uploadfilter und Value Gap (Art. 17)

Aktuelle Links: Oktober 2020

6. Oktober 2020 Simon Weiß

Neben dem Diskussionsentwurf zum zweiten Umsetzungsgesetz der Richtlinie hat das BMJV inzwischen auch die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht. Unter der Vielzahl von Stellungnahmen finden sich lesenswerte konkrete Vorschläge beispielsweise zu Artikel 17 von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, zum Urhebervertragsrecht von der Initiative Urheberrecht und verschiedenen Verbänden von Filmurheber*innen, oder zu erweiterten Kollektivlizenzen vom Bibliotheksverband und vom Bundesarchiv. Auch der Entwurf für das erste Umsetzungsgesetz und die zugehörigen Stellungnahmen können weiter auf der Webseite des Ministeriums nachgelesen werden.

Wie hier schon erwähnt, hat der Spiegel am 17. September über einen neuen Referentenentwurf berichtet, der sich jetzt in der Ressortabstimmung befindet:
Die Änderungen betreffen vor allem das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und den Einsatz von Uploadfiltern in der Umsetzung von Artikel 17. Analysen dazu gibt es beispielsweise in der Heise-Kolumne von Julia Reda und bei der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht.

(Update am 7.10.2020: netzpolitik.org hat den Referentenentwurf veröffentlicht, der auch einige andere interessante Änderungen enthalt)

Bereits wenige Tage später berichtete die Welt, dass auch dieser neue Entwurf vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt zurückgewiesen wurde. Knackpunkte sollen diesmal die Bagatellregelung bei der Umsetzung von Artikel 17 und die Vergütungsfreiheit von Text und Data Mining sein.

Im Kluwer Copyright Blog analysiert Julia Reda (auf englisch) einige Neudeutungsversuche von Artikel 17 vor dem Hintergrund seiner Entstehungsgeschichte (Teil 1, Teil 2).

Am 29. und 30. Oktober findet die jährliche Konferenz „Zugang gestalten! – Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe“ statt, dieses Mal als Online-Konferenz. Das Programm orientiert sich an den verschiedenen Herausforderungen für die Bewahrung und Vermittlung kulturellen Erbes, die sich im Zuge der Corona-Pandemie gezeigt haben, auch im Urheberrecht. Ein Themenblock ist dem Zugang zu gemeinfreien Werken gewidmet, für den die Umsetzung von Artikel 14 der DSM-Richtlinie eine zentrale Rolle spielen wird.

Kategorie: Ländergesetzgebungen, Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Linksammlung, Uploadfilter und Value Gap (Art. 17)

Art. 17 – Julia Reda zum neuen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums

29. September 2020 Konstanze Kriese

Gestern veröffentlichte Julia Reda einen Gastbeitrag bei heise.de, indem sie hervorhob, dass offensichtlich alle Versuche, Uploadfilter zu vermeiden oder nachrangig einzusetzen, in den Gesetzesvorhaben der Bundesrepublik aufgegeben wurden. Dies ist nach der Protokollnotiz der Bundesregierung bei der Zustimmung zur EU-Reform im April 2019 und nach allen Beteuerungen und Ankündigungen nach einer Rechte basierten Lösung zu suchen, eine politische Kehrtwende. Ab jetzt gilt erneut: „Community kann Kontext – Filter nicht!“, wenn es um die politischen Auseinandersetzungen um den neuen Vorschlag geht.

Weitere Hinweise zum neuen Entwurf lieferte 17. September Patrick Beuth im Spiegel. Er bezog sich dabei insbesondere auf den Art. 15, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Im neuen Entwurf ist statt der geplanten „8 Wörter Regel“ nun die Formulierung der Richtlinie im Wortlaut übernommen worden und damit soll die „Nutzung einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung“ gestattet werden. Die schwammige Formulierung wird möglicherweise zuerst die Herzen der Medienanwaltschaften höher schlagen lassen. Rechtssicherheit bietet sie kaum, stattdessen verschärft sie die Durchsetzung des ohnehin fragwürdigen Leistungsschutzrechts. Während Google die Rechtsauseinandersetzungen kaum fürchten muss, sind Blogs und freie Journalist:innen weiterhin in einer schwierigen Situation.

Kategorie: Ländergesetzgebungen, Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Gemeinfreiheit, Uploadfilter, Art. 17 - Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, Art. 15 - Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf die Online-Nutzung, Leistungsschutzrecht (Art. 15), Uploadfilter und Value Gap (Art. 17)

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