Neben dem Diskussionsentwurf zum zweiten Umsetzungsgesetz der Richtlinie hat das BMJV inzwischen auch die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht. Unter der Vielzahl von Stellungnahmen finden sich lesenswerte konkrete Vorschläge beispielsweise zu Artikel 17 von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, zum Urhebervertragsrecht von der Initiative Urheberrecht und verschiedenen Verbänden von Filmurheber*innen, oder zu erweiterten Kollektivlizenzen vom Bibliotheksverband und vom Bundesarchiv. Auch der Entwurf für das erste Umsetzungsgesetz und die zugehörigen Stellungnahmen können weiter auf der Webseite des Ministeriums nachgelesen werden.
Wie hier schon erwähnt, hat der Spiegel am 17. September über einen neuen Referentenentwurf berichtet, der sich jetzt in der Ressortabstimmung befindet:
Die Änderungen betreffen vor allem das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und den Einsatz von Uploadfiltern in der Umsetzung von Artikel 17. Analysen dazu gibt es beispielsweise in der Heise-Kolumne von Julia Reda und bei der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht.
(Update am 7.10.2020: netzpolitik.org hat den Referentenentwurf veröffentlicht, der auch einige andere interessante Änderungen enthalt)
Bereits wenige Tage später berichtete die Welt, dass auch dieser neue Entwurf vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt zurückgewiesen wurde. Knackpunkte sollen diesmal die Bagatellregelung bei der Umsetzung von Artikel 17 und die Vergütungsfreiheit von Text und Data Mining sein.
Im Kluwer Copyright Blog analysiert Julia Reda (auf englisch) einige Neudeutungsversuche von Artikel 17 vor dem Hintergrund seiner Entstehungsgeschichte (Teil 1, Teil 2).
Am 29. und 30. Oktober findet die jährliche Konferenz „Zugang gestalten! – Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe“ statt, dieses Mal als Online-Konferenz. Das Programm orientiert sich an den verschiedenen Herausforderungen für die Bewahrung und Vermittlung kulturellen Erbes, die sich im Zuge der Corona-Pandemie gezeigt haben, auch im Urheberrecht. Ein Themenblock ist dem Zugang zu gemeinfreien Werken gewidmet, für den die Umsetzung von Artikel 14 der DSM-Richtlinie eine zentrale Rolle spielen wird.