Am 3. Februar hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie beschlossen, der als nächstes in die parlamentarische Beratung gehen wird. Dieser enthält noch einmal verschiedene Änderungen gegenüber dem letzten bekannt gewordenen Entwurf. Inhaltliche Überblicke gibt es beispielsweise bei irights.info und von Julia Reda im Tagesspiegel Background und es findet eine breite Berichterstattung in allen gängigen Medien statt.
Die CDU hat in Reaktion auf den Entwurf ihren Text zum Urheberrechtskompromiss von März 2019 mit einem Disclaimer versehen, nachdem er kurzzeitig ganz offline genommen wurde.
Noch vor Veröffentlichung des Regierungsentwurf wurden zwei interessante Streitgespräche zur Umsetzung veröffentlicht, zwischen Florian Drücke und Julia Reda in der Berliner Zeitung und zwischen Carsten Knop und Rezo in der Zeit.
Einige Links auf Englisch: Im Kluwer Copyright Blog fasst Paul Keller die Debatte zur Umsetzung von Artikel 17 in 2020 zusammen (Teil 1 | Teil 2) und analysiert einen von der französischen Regierung vorgestellten Bericht vor dem Hintergrund der Intention des Richtliniengebers. Auch auf dem Blog der Communia Association gibt es einen Bericht über die Vorstellung des Berichts und eine Zusamenfassung und Aufzeichnung einer eigenen Veranstaltung zur Gewährleistung von Nutzer*innenrechten bei der Umsetzung von Artikel 17, insbesondere mit Bezug auf die deutschen und finnischen Vorschläge.