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Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

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  • Und täglich grüßt das Murmeltier… Zum Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
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Ländergesetzgebungen

Und täglich grüßt das Murmeltier… Zum Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie

15. Oktober 2021 Konstanze Kriese

Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in den Mitgliedstaaten, die 2019 verabschiedet wurde und die wir vor allem mit Blick auf Deutschland, aber auch europaweit auf diesem Blog verfolgt und eingeschätzt haben, sollte eigentlich abgeschlossen sein.

Jetzt müsste deren Anwendung in den Mitgliedstaaten ihre Praxistauglichkeit erweisen. Doch die Rechtsunsicherheit scheint eher gewachsen als ausgeräumt, wie aktuelle Fälle in Deutschland, was zumindest eine eigenständige Umsetzung vorgelegt hat, zeigen. BILD übernahm z. B. einfach Wahlsendungsausschnitte von ARD und ZDF am 26. September, was die gebührenfinanzierten öffentlichen Sender nicht einfach so stehen lassen wollen. 

Doch was in Deutschland gerade an konkreten Fällen debattiert wird, sieht in 23 EU Ländern völlig anders aus. Sie bekamen nämlich von der Kommission im Juli ein Vertragsverletzungsverfahren, weil sie bisher eigentlich gar nichts umgesetzt haben, was die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 vorsah. Und was sie so vorsah, ist immerhin bis heute auch sehr umstritten, wie wir auch hier in unserem Blog dargestellt haben. Überdies ist das forsche Vorgehen der Kommission auch etwas erstaunlich, veröffentlichte die Kommission selbst ihre Umsetzungsrichtlinien erst wenige Tage vor Ablauf der Umsetzungsfrist.

Warum bleibt es um diese politische Widersprüchlichkeit der Europäischen Rechtssetzung eigentlich relativ still? Da könne auch wir hier nur Vermutungen anstellen. Einmal ist das Thema Urheberrecht offensichtlich wieder von der Straße zurück in die Fachpolitischen Kreise gekehrt und erweist sich als zu kompliziert, um dauerhaft in einer schnellen, verständlichen medialen Aufarbeitung präsent zu sein, obwohl uns der Zugang zu Information, Bildungs- und Kulturinhalte und Grundrechte in der (digitalen) Kommunikation eigentlich alle angehen.

Andererseits hat die Kommission mit ihren Vorschlägen zum Digital Service Act und zum Digital Market Act im Dezember 2020 gewisser Hinsicht massiv nachgelegt, wenn es zumindest um die Auseinandersetzung mit den großen Plattformen geht. Innerhalb des Digital Service Acts sind die Urheberrechtsregelungen erneut aufgerufen und auch Inhalt der Gesetzesvorschläge, denn hier stoßen wir wieder auf das Management des upgeloadeten Inhalts auf großen Plattformen, auf Löschfristen und Vieles, was uns schon mit der Urheberrechtsrichtlinie beschäftigte, nämlich wer wie entscheidet, welche Inhalte illegal sind oder vielleicht „nur“ schädlich und damit dem Jugendschutz unterliegen sollten, weil Journalist*innen zum Beispiel aus Kriegsgebieten oder von einem Terroranschlag berichten.

Neben diesen riesigen Gesetzesvorhaben, die derzeit in der Diskussion in vielen Ausschüssen im Europaparlament sind, gibt es jedoch auch ganz konkrete neue Debatten, um den Umgang mit dem EU-Urheberrecht, zumindest in Form von Initiativberichten des Kulturausschusses im Europaparlament.  So stand gleich nach der Sommerpause die Abstimmung eines Berichts zum „Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung der Erholung und der Resilienz in der EU“, den die Kommission vorgelegt hatte, auf der Tagesordnung des Kulturausschusses. In der Debatte zu diesem Aktionsplan, die vor allem im Juli im Ausschuss geführt wurde, hatte man streckenweise das Gefühl, wir erfinden das Fahrrad gerade neu und allen Streit um Uploadfilter oder um die nötigen Ausnahmen vom Urheberrecht für Bildung, Kultur und Wissenschaft hätte es nie gegeben.

Inzwischen hält der Bericht – nach der Einarbeitung vieler Änderungsanträge – einen sachlichen Ist-Stand fest, der auch auf die Krux einging, dass 23 Länder noch nichts umgesetzt haben und andererseits die Kommission 2 Jahre lang keine Richtlinien zur Umsetzung verabschiedete. Dieses Wirrwarr muss jedoch einen durchaus sinnvollen Aktionsplan nicht ausbremsen, in dem Geschäftspraktiken kritisiert werden, die den Urhebern schlechte Verträge bescheren oder zu wenige Regelungen für gemeinnütze Nutzungsarten verbindlich festgehalten werden. Der Bericht bündelt viele offene Fragen und ist daher durchaus ein interessantes Dokument. Seine politische Reichweite, die Fragen auch mit Erfolg anzugehen, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Im Oktober hat auch das gesamte Europaparlament dem Bericht zugestimmt, doch die offenen Fragen liegen damit alle weiterhin auf dem Tisch.

Kategorie: Geschichte der Richtlinie, Ländergesetzgebungen
Schlagworte: Aktionsplan Geistiges Eigentum, Digital Service Act

Aktuelle Links: März 2021

15. März 2021 Simon Weiß

Der Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht hat inzwischen den Bundestag erreicht, wo er am 26. März erstmalig im Plenum beraten wird. Voraussichtlich am 12. April wird im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung von Sachverständigen stattfinden.

In der beim Bundesrat bereits veröffentlichten Version des Entwurfs können als Anhang die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats zum Entwurf und die Stellungnahme der Bundesregierung dazu nachgelesen werden.

Ausführliche Stellungnahmen zum Entwurf gibt es beispielsweise von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, vom Verbraucherzentrale Bundesverband, vom Bibliotheksverband und von der Initiative Urheberrecht.

In der Neuen Musikzeitung diskutieren Julia Reda und der Komponist Moritz Eggert die Reform.

Am 2. März hat Wikimedia Deutschland im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Monsters of Law“ zu einer Podiumsdiskussion zu Uploadfiltern im Regierungsentwurf veranstaltet, deren Aufzeichnung auf der verlinkten Seite nachgeschaut werden kann. Am 17. März veranstaltet die Communia Association eine Diskussion zum gleichen Thema (auf Englisch).

Kategorie: Ländergesetzgebungen
Schlagworte:

Aktuelle Links: Februar 2021

12. Februar 2021 Simon Weiß

Am 3. Februar hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie beschlossen, der als nächstes in die parlamentarische Beratung gehen wird. Dieser enthält noch einmal verschiedene Änderungen gegenüber dem letzten bekannt gewordenen Entwurf. Inhaltliche Überblicke gibt es beispielsweise bei irights.info und von Julia Reda im Tagesspiegel Background und es findet eine breite Berichterstattung in allen gängigen Medien statt.

Die CDU hat in Reaktion auf den Entwurf ihren Text zum Urheberrechtskompromiss von März 2019 mit einem Disclaimer versehen, nachdem er kurzzeitig ganz offline genommen wurde.

Noch vor Veröffentlichung des Regierungsentwurf wurden zwei interessante Streitgespräche zur Umsetzung veröffentlicht, zwischen Florian Drücke und Julia Reda in der Berliner Zeitung und zwischen Carsten Knop und Rezo in der Zeit.

Einige Links auf Englisch: Im Kluwer Copyright Blog fasst Paul Keller die Debatte zur Umsetzung von Artikel 17 in 2020 zusammen (Teil 1 | Teil 2) und analysiert einen von der französischen Regierung vorgestellten Bericht vor dem Hintergrund der Intention des Richtliniengebers. Auch auf dem Blog der Communia Association gibt es einen Bericht über die Vorstellung des Berichts und eine Zusamenfassung und Aufzeichnung einer eigenen Veranstaltung zur Gewährleistung von Nutzer*innenrechten bei der Umsetzung von Artikel 17, insbesondere mit Bezug auf die deutschen und finnischen Vorschläge.

Kategorie: Ländergesetzgebungen
Schlagworte:

Aktuelle Links: Januar 2021

14. Januar 2021 Simon Weiß

Die deutsche Umsetzung der DSM-Richtlinie ist von der Tagesordnung der Kabinettssitzung am 16. Dezember kurzfristig wieder abgesetzt worden, wann sie behandelt werden wird ist unklar. Die Vertagung soll von der CDU ausgegangen sein, der dem Anschein nach auch die im letzten geleakten Entwurf weiter geschwächten Nutzer*innenrechte in der Umsetzung von Artikel 17 immer noch zu weit gehen.

Julia Reda schreibt in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung über den aktuellen Debattenstand zu Artikel 17 in Deutschland.

Petra Sitte fasst auf ihrer Seite einige Problem der Urheberrechtsdebatte zusammen: Was in der Urheberrechtsdebatte schiefläuft – und fünf Wege, das zu ändern

Ein Beitrag (auf Englisch) auf dem Blog der Communia Association fasst den Stand der Umsetzung in verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammen. Die Niederlande haben die Umsetzung als erster Mitgliedsstaat abgeschlossen, wobei Regelungen zur genauen Umsetzung von Artikel 17 noch ausstehen. In Österreich gibt es erste Regierungsentwürfe zu Artikel 17 und zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Bericht im Standard; Entwurfstext zu Artikel 17 hier; Stellungnahme der österreichischen netzpolitischen NGO epicenter.works). Der finnische Entwurf zur Umsetzung von Artikel 17 verzichtet interessanterweise ganz auf automatisierte Blockentscheidungen.

Kategorie: Ländergesetzgebungen
Schlagworte: Linksammlung

EuGH-Anhörung: Selbst Befürworter von Artikel 17 sind sich uneinig, wie er funktionieren soll

11. Dezember 2020 eu-admin

Autor: Paul Keller

Am Dienstag, dem 10. November 2020, hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Fall C-401/19 verhandelt. Die polnische Regierung beantragte, die in Artikel 17 der DSM (Digital Single Market) -Richtlinie enthaltene Filterpflicht aufzuheben, da dies zu Zensur führen und die Meinungsfreiheit – sowie die Freiheit, wie sie in der Charta der Grundrechte niedergelegt ist, – einschränken wird, einschließlich der in der EU garantierten Art, Informationen zu erhalten und weiterzugeben.

Die Angeklagten sind in diesem Fall das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union. Darüber hinaus haben die Europäische Kommission und die Regierungen Frankreichs und Spaniens für die Seite der Angeklagten in den Fall eingegriffen.

Selbst für sachkundige Anhänger der Diskussionen um die Umsetzung von Artikel 17 enthielt die Anhörung eine Reihe von Überraschungen. Während mehrere Mitgliedstaaten in ihren nationalen Umsetzungsvorschlägen die Auswirkungen von Artikel 17 auf die Grundrechte kaum berücksichtigt haben und weitergearbeitet haben, zeigte die Anhörung, dass der Gerichtshof die polnische Klage sehr ernst nimmt und dass die angefochtenen Bestimmungen von Artikel 17 sind ganz offensichtlich nicht mit der Grundrechts-Charta vereinbar. Während der Anhörung wurde häufig auf die jüngste Stellungnahme von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in den Fällen YouTube und Cyando verwiesen, die äußerst kritisch gegenüber umfangreichen Verpflichtungen der Plattformen ist, die ihre Nutzer:innen wegen Urheberrechtsverletzungen überwachen.

Auf den ersten Blick geht es im Antrag Polens darum, den Artikel 17 Absatz 4 Buchstaben b und c der DSM-Richtlinie aufzuheben. Polen argumentierte seinen Antrag, der im Wesentlichen auf der Feststellung beruht, dass Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe b und c, obwohl darin keine ausdrückliche Verpflichtung der Plattformen zur Implementierung von Upload-Filtern enthalten ist, es keine anderen wirksamen Mittel gibt, um die darin enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen. Polen argumentiert, dass dies zu Zensur führen und die Informationsfreiheit der Nutzer von Online-Plattformen einschränken wird.

Laut der Argumentation Polens besteht das Hauptproblem der Richtlinie darin, sich von der aktiven Teilnahme von Rechtsinhabern (in Form von Bekanntmachungen und Abschaltungen) zu verabschieden und das Problem der Beseitigung von verletzenden Uploads an Plattformen zu übergeben, die private Durchsetzungssysteme entwickeln müssen, um für zu vermeidende Copyright-Verletzung zu haften. Da sie keinem vergleichbaren Risiko ausgesetzt sind, wenn sie Benutzerrechte einschränken, indem sie den Zugriff auf legale Inhalte blockieren, schafft dies starke Anreize für eine Überblockierung. Dies wird wiederum zu Zensur und Verletzung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Information führen. Folglich sollten die belastenden Teile von Artikel 17 vom Gericht für nichtig erklärt werden.

Alle anderen Parteien, die in diese Verhandlung eingegriffen hatten, wandten sich gegen diese Argumentation und erklärten, dass Artikel 17 ihrer Ansicht nach keine Grundrechte verletzt, jedoch legten sie auffallend widersprüchliche Auslegungen dessen vor, was Artikel 17 tatsächlich von Plattformen verlangt. Es gibt zwei unterschiedliche Argumentationslinien: Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament argumentierten, dass Artikel 17 genügend interne Schutzmaßnahmen enthält, um zu verhindern, dass die Grundrechte der Nutzer:innen übermäßig eingeschränkt werden. Andererseits argumentierten Frankreich und Spanien, dass einige Einschränkungen der Grundfreiheiten durch das Ziel gerechtfertigt sind, das mit Artikel 17 erreicht werden soll.

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Kategorie: Ländergesetzgebungen, Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Spanien, Nutzung geschützter Inhalte durch Dienstanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, Polen, Art. 17 - Use of protected content by online content-sharing service providers, Frankreich, Uploadfilter und Value Gap (Art. 17), Artikel 17, Uploadfilter

Aktuelle Links: Dezember 2020

3. Dezember 2020 Simon Weiß

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministerium sind inzwischen auch die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht. Der Entwurf steht jetzt auf der Tagesordnung des Kabinetts für den 16. Dezember; wenn es bei diesem Zeitplan bleibt, wird er voraussichtlich im Januar den Bundestag erreichen.

Grundlage wird möglicherweise ein neuer Entwurfsstand mit Datum vom 23. November sein, der derzeit inoffiziell kursiert.

Zur Umsetzung von Artikel 17 sind gegenläufige Appelle im Umlauf, einer von 48 „Content-Creatorn“ und einer von zahlreichen Künstlern (nicht veröffentlicht, da nur über den Justiziar des Verbands Unabhängiger Musikunternehmer*innen verbreitet). Eine Zusammenfassung dieser und weiterer Stellungnahmen zum Referentenentwurf findet sich hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat eine Studie veröffentlicht, die zu dem Schluss kommt, dass Artikel 17 der Richtlinie grundrechtswidrig ist.

Am 10. November fand vor dem EuGH eine öffentliche Anhörung zu dem laufenden Verfahren gegen Artikel 17 statt. Hierzu gibt es ausführliche Berichte von Paul Keller (auf englisch) und Julia Reda.

Kategorie: Ländergesetzgebungen, Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Linksammlung
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