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Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

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Ländergesetzgebungen

Aktuelle Links: März 2021

15. März 2021 Simon Weiß

Der Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht hat inzwischen den Bundestag erreicht, wo er am 26. März erstmalig im Plenum beraten wird. Voraussichtlich am 12. April wird im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung von Sachverständigen stattfinden.

In der beim Bundesrat bereits veröffentlichten Version des Entwurfs können als Anhang die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats zum Entwurf und die Stellungnahme der Bundesregierung dazu nachgelesen werden.

Ausführliche Stellungnahmen zum Entwurf gibt es beispielsweise von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, vom Verbraucherzentrale Bundesverband, vom Bibliotheksverband und von der Initiative Urheberrecht.

In der Neuen Musikzeitung diskutieren Julia Reda und der Komponist Moritz Eggert die Reform.

Am 2. März hat Wikimedia Deutschland im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Monsters of Law“ zu einer Podiumsdiskussion zu Uploadfiltern im Regierungsentwurf veranstaltet, deren Aufzeichnung auf der verlinkten Seite nachgeschaut werden kann. Am 17. März veranstaltet die Communia Association eine Diskussion zum gleichen Thema (auf Englisch).

Kategorie: Ländergesetzgebungen
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Aktuelle Links: Februar 2021

12. Februar 2021 Simon Weiß

Am 3. Februar hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie beschlossen, der als nächstes in die parlamentarische Beratung gehen wird. Dieser enthält noch einmal verschiedene Änderungen gegenüber dem letzten bekannt gewordenen Entwurf. Inhaltliche Überblicke gibt es beispielsweise bei irights.info und von Julia Reda im Tagesspiegel Background und es findet eine breite Berichterstattung in allen gängigen Medien statt.

Die CDU hat in Reaktion auf den Entwurf ihren Text zum Urheberrechtskompromiss von März 2019 mit einem Disclaimer versehen, nachdem er kurzzeitig ganz offline genommen wurde.

Noch vor Veröffentlichung des Regierungsentwurf wurden zwei interessante Streitgespräche zur Umsetzung veröffentlicht, zwischen Florian Drücke und Julia Reda in der Berliner Zeitung und zwischen Carsten Knop und Rezo in der Zeit.

Einige Links auf Englisch: Im Kluwer Copyright Blog fasst Paul Keller die Debatte zur Umsetzung von Artikel 17 in 2020 zusammen (Teil 1 | Teil 2) und analysiert einen von der französischen Regierung vorgestellten Bericht vor dem Hintergrund der Intention des Richtliniengebers. Auch auf dem Blog der Communia Association gibt es einen Bericht über die Vorstellung des Berichts und eine Zusamenfassung und Aufzeichnung einer eigenen Veranstaltung zur Gewährleistung von Nutzer*innenrechten bei der Umsetzung von Artikel 17, insbesondere mit Bezug auf die deutschen und finnischen Vorschläge.

Kategorie: Ländergesetzgebungen
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Aktuelle Links: Januar 2021

14. Januar 2021 Simon Weiß

Die deutsche Umsetzung der DSM-Richtlinie ist von der Tagesordnung der Kabinettssitzung am 16. Dezember kurzfristig wieder abgesetzt worden, wann sie behandelt werden wird ist unklar. Die Vertagung soll von der CDU ausgegangen sein, der dem Anschein nach auch die im letzten geleakten Entwurf weiter geschwächten Nutzer*innenrechte in der Umsetzung von Artikel 17 immer noch zu weit gehen.

Julia Reda schreibt in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung über den aktuellen Debattenstand zu Artikel 17 in Deutschland.

Petra Sitte fasst auf ihrer Seite einige Problem der Urheberrechtsdebatte zusammen: Was in der Urheberrechtsdebatte schiefläuft – und fünf Wege, das zu ändern

Ein Beitrag (auf Englisch) auf dem Blog der Communia Association fasst den Stand der Umsetzung in verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammen. Die Niederlande haben die Umsetzung als erster Mitgliedsstaat abgeschlossen, wobei Regelungen zur genauen Umsetzung von Artikel 17 noch ausstehen. In Österreich gibt es erste Regierungsentwürfe zu Artikel 17 und zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Bericht im Standard; Entwurfstext zu Artikel 17 hier; Stellungnahme der österreichischen netzpolitischen NGO epicenter.works). Der finnische Entwurf zur Umsetzung von Artikel 17 verzichtet interessanterweise ganz auf automatisierte Blockentscheidungen.

Kategorie: Ländergesetzgebungen
Schlagworte: Linksammlung

EuGH-Anhörung: Selbst Befürworter von Artikel 17 sind sich uneinig, wie er funktionieren soll

11. Dezember 2020 eu-admin

Autor: Paul Keller

Am Dienstag, dem 10. November 2020, hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Fall C-401/19 verhandelt. Die polnische Regierung beantragte, die in Artikel 17 der DSM (Digital Single Market) -Richtlinie enthaltene Filterpflicht aufzuheben, da dies zu Zensur führen und die Meinungsfreiheit – sowie die Freiheit, wie sie in der Charta der Grundrechte niedergelegt ist, – einschränken wird, einschließlich der in der EU garantierten Art, Informationen zu erhalten und weiterzugeben.

Die Angeklagten sind in diesem Fall das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union. Darüber hinaus haben die Europäische Kommission und die Regierungen Frankreichs und Spaniens für die Seite der Angeklagten in den Fall eingegriffen.

Selbst für sachkundige Anhänger der Diskussionen um die Umsetzung von Artikel 17 enthielt die Anhörung eine Reihe von Überraschungen. Während mehrere Mitgliedstaaten in ihren nationalen Umsetzungsvorschlägen die Auswirkungen von Artikel 17 auf die Grundrechte kaum berücksichtigt haben und weitergearbeitet haben, zeigte die Anhörung, dass der Gerichtshof die polnische Klage sehr ernst nimmt und dass die angefochtenen Bestimmungen von Artikel 17 sind ganz offensichtlich nicht mit der Grundrechts-Charta vereinbar. Während der Anhörung wurde häufig auf die jüngste Stellungnahme von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe in den Fällen YouTube und Cyando verwiesen, die äußerst kritisch gegenüber umfangreichen Verpflichtungen der Plattformen ist, die ihre Nutzer:innen wegen Urheberrechtsverletzungen überwachen.

Auf den ersten Blick geht es im Antrag Polens darum, den Artikel 17 Absatz 4 Buchstaben b und c der DSM-Richtlinie aufzuheben. Polen argumentierte seinen Antrag, der im Wesentlichen auf der Feststellung beruht, dass Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe b und c, obwohl darin keine ausdrückliche Verpflichtung der Plattformen zur Implementierung von Upload-Filtern enthalten ist, es keine anderen wirksamen Mittel gibt, um die darin enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen. Polen argumentiert, dass dies zu Zensur führen und die Informationsfreiheit der Nutzer von Online-Plattformen einschränken wird.

Laut der Argumentation Polens besteht das Hauptproblem der Richtlinie darin, sich von der aktiven Teilnahme von Rechtsinhabern (in Form von Bekanntmachungen und Abschaltungen) zu verabschieden und das Problem der Beseitigung von verletzenden Uploads an Plattformen zu übergeben, die private Durchsetzungssysteme entwickeln müssen, um für zu vermeidende Copyright-Verletzung zu haften. Da sie keinem vergleichbaren Risiko ausgesetzt sind, wenn sie Benutzerrechte einschränken, indem sie den Zugriff auf legale Inhalte blockieren, schafft dies starke Anreize für eine Überblockierung. Dies wird wiederum zu Zensur und Verletzung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Information führen. Folglich sollten die belastenden Teile von Artikel 17 vom Gericht für nichtig erklärt werden.

Alle anderen Parteien, die in diese Verhandlung eingegriffen hatten, wandten sich gegen diese Argumentation und erklärten, dass Artikel 17 ihrer Ansicht nach keine Grundrechte verletzt, jedoch legten sie auffallend widersprüchliche Auslegungen dessen vor, was Artikel 17 tatsächlich von Plattformen verlangt. Es gibt zwei unterschiedliche Argumentationslinien: Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament argumentierten, dass Artikel 17 genügend interne Schutzmaßnahmen enthält, um zu verhindern, dass die Grundrechte der Nutzer:innen übermäßig eingeschränkt werden. Andererseits argumentierten Frankreich und Spanien, dass einige Einschränkungen der Grundfreiheiten durch das Ziel gerechtfertigt sind, das mit Artikel 17 erreicht werden soll.

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Kategorie: Ländergesetzgebungen, Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Spanien, Nutzung geschützter Inhalte durch Dienstanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, Polen, Art. 17 - Use of protected content by online content-sharing service providers, Frankreich, Uploadfilter und Value Gap (Art. 17), Artikel 17, Uploadfilter

Aktuelle Links: Dezember 2020

3. Dezember 2020 Simon Weiß

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministerium sind inzwischen auch die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht. Der Entwurf steht jetzt auf der Tagesordnung des Kabinetts für den 16. Dezember; wenn es bei diesem Zeitplan bleibt, wird er voraussichtlich im Januar den Bundestag erreichen.

Grundlage wird möglicherweise ein neuer Entwurfsstand mit Datum vom 23. November sein, der derzeit inoffiziell kursiert.

Zur Umsetzung von Artikel 17 sind gegenläufige Appelle im Umlauf, einer von 48 „Content-Creatorn“ und einer von zahlreichen Künstlern (nicht veröffentlicht, da nur über den Justiziar des Verbands Unabhängiger Musikunternehmer*innen verbreitet). Eine Zusammenfassung dieser und weiterer Stellungnahmen zum Referentenentwurf findet sich hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat eine Studie veröffentlicht, die zu dem Schluss kommt, dass Artikel 17 der Richtlinie grundrechtswidrig ist.

Am 10. November fand vor dem EuGH eine öffentliche Anhörung zu dem laufenden Verfahren gegen Artikel 17 statt. Hierzu gibt es ausführliche Berichte von Paul Keller (auf englisch) und Julia Reda.

Kategorie: Ländergesetzgebungen, Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Linksammlung

Aktuelle Links: November 2020

2. November 2020 Simon Weiß

Das Bundesjustizministerium hat zwischenzeitlich den Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie offiziell veröffentlicht, der die beiden vorherigen Diskussionsentwürfe in angepasster Form zusammenfasst. Stellungnahmen können noch bis zum 6. November eingereicht werden.

Zu den Verschärfungen in Bezug auf den Einsatz von Uploadfiltern hat Julia Reda bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Analyse veröffentlicht. Auf diesem Blog wollen wir uns im Detail mit den wesentlichen Regelungen des Referentenentwurfs beschäftigen, entsprechende Texte zu Artikel 17 und zum Urhebervertragsrecht sind bereits online.

Zur Frage des Auskunftsrecht im Referentenentwurf haben Vertreter der Fernsehsender und der zugehörigen Urheber*innenverbände widerstreitende Pressemitteilungen veröffentlicht. Auf netzpolitik.org berichtet Leonhard Dobusch aus dem ZDF-Fernsehrat und setzt sich dabei kritisch damit auseinander, wie das ZDF hier gemeinsam mit privaten Sendern Lobbyarbeit betreibt.

Im Communia-Blog hat Paul Keller eine Übersicht zu den aktuellen Debatten über Artikel 17 veröffentlicht; zudem gibt es dort einen aktuellen Bericht zur Umsetzung von Artikel 17 in den Niederlanden und Frankreich (beides auf Englisch). Der niederländische Entwurf, der sich sehr eng am Wortlaut der Richtlinie orientiert, wurde um die dort vorgesehenen Nutzer*innenrechte ergänzt; bei den Details der Umsetzung wird sich die Regierung voraussichtlich an den Leitlinien der Kommission orientieren. In Frankreich wurde währenddessen die Regierung ermächtigt, Artikel 17 ohne weitere parlamentarische Befassung per Dekret umzusetzen.

Am 6. November veranstaltet das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ seine Jahrestagung in Form eines Online-Workshops zum Thema „Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa“. Thema wird insbesondere der Referentenentwurf aus Sicht von Bibliotheken, Hochschulen und Schulen sein.

Am 16. November findet die 8. Konferenz der Initiative Urheberrecht statt, die sich ebenfalls der Richtlinienumsetzung widmet.

Kategorie: Ländergesetzgebungen, Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Linksammlung
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