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Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

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Simon Weiß

Aktuelle Links: März 2021

15. März 2021 Simon Weiß

Der Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht hat inzwischen den Bundestag erreicht, wo er am 26. März erstmalig im Plenum beraten wird. Voraussichtlich am 12. April wird im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung von Sachverständigen stattfinden.

In der beim Bundesrat bereits veröffentlichten Version des Entwurfs können als Anhang die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats zum Entwurf und die Stellungnahme der Bundesregierung dazu nachgelesen werden.

Ausführliche Stellungnahmen zum Entwurf gibt es beispielsweise von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, vom Verbraucherzentrale Bundesverband, vom Bibliotheksverband und von der Initiative Urheberrecht.

In der Neuen Musikzeitung diskutieren Julia Reda und der Komponist Moritz Eggert die Reform.

Am 2. März hat Wikimedia Deutschland im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Monsters of Law“ zu einer Podiumsdiskussion zu Uploadfiltern im Regierungsentwurf veranstaltet, deren Aufzeichnung auf der verlinkten Seite nachgeschaut werden kann. Am 17. März veranstaltet die Communia Association eine Diskussion zum gleichen Thema (auf Englisch).

Kategorie: Ländergesetzgebungen
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Aktuelle Links: Februar 2021

12. Februar 2021 Simon Weiß

Am 3. Februar hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie beschlossen, der als nächstes in die parlamentarische Beratung gehen wird. Dieser enthält noch einmal verschiedene Änderungen gegenüber dem letzten bekannt gewordenen Entwurf. Inhaltliche Überblicke gibt es beispielsweise bei irights.info und von Julia Reda im Tagesspiegel Background und es findet eine breite Berichterstattung in allen gängigen Medien statt.

Die CDU hat in Reaktion auf den Entwurf ihren Text zum Urheberrechtskompromiss von März 2019 mit einem Disclaimer versehen, nachdem er kurzzeitig ganz offline genommen wurde.

Noch vor Veröffentlichung des Regierungsentwurf wurden zwei interessante Streitgespräche zur Umsetzung veröffentlicht, zwischen Florian Drücke und Julia Reda in der Berliner Zeitung und zwischen Carsten Knop und Rezo in der Zeit.

Einige Links auf Englisch: Im Kluwer Copyright Blog fasst Paul Keller die Debatte zur Umsetzung von Artikel 17 in 2020 zusammen (Teil 1 | Teil 2) und analysiert einen von der französischen Regierung vorgestellten Bericht vor dem Hintergrund der Intention des Richtliniengebers. Auch auf dem Blog der Communia Association gibt es einen Bericht über die Vorstellung des Berichts und eine Zusamenfassung und Aufzeichnung einer eigenen Veranstaltung zur Gewährleistung von Nutzer*innenrechten bei der Umsetzung von Artikel 17, insbesondere mit Bezug auf die deutschen und finnischen Vorschläge.

Kategorie: Ländergesetzgebungen
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Aktuelle Links: Januar 2021

14. Januar 2021 Simon Weiß

Die deutsche Umsetzung der DSM-Richtlinie ist von der Tagesordnung der Kabinettssitzung am 16. Dezember kurzfristig wieder abgesetzt worden, wann sie behandelt werden wird ist unklar. Die Vertagung soll von der CDU ausgegangen sein, der dem Anschein nach auch die im letzten geleakten Entwurf weiter geschwächten Nutzer*innenrechte in der Umsetzung von Artikel 17 immer noch zu weit gehen.

Julia Reda schreibt in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung über den aktuellen Debattenstand zu Artikel 17 in Deutschland.

Petra Sitte fasst auf ihrer Seite einige Problem der Urheberrechtsdebatte zusammen: Was in der Urheberrechtsdebatte schiefläuft – und fünf Wege, das zu ändern

Ein Beitrag (auf Englisch) auf dem Blog der Communia Association fasst den Stand der Umsetzung in verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammen. Die Niederlande haben die Umsetzung als erster Mitgliedsstaat abgeschlossen, wobei Regelungen zur genauen Umsetzung von Artikel 17 noch ausstehen. In Österreich gibt es erste Regierungsentwürfe zu Artikel 17 und zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Bericht im Standard; Entwurfstext zu Artikel 17 hier; Stellungnahme der österreichischen netzpolitischen NGO epicenter.works). Der finnische Entwurf zur Umsetzung von Artikel 17 verzichtet interessanterweise ganz auf automatisierte Blockentscheidungen.

Kategorie: Ländergesetzgebungen
Schlagworte: Linksammlung

Aktuelle Links: Dezember 2020

3. Dezember 2020 Simon Weiß

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministerium sind inzwischen auch die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht. Der Entwurf steht jetzt auf der Tagesordnung des Kabinetts für den 16. Dezember; wenn es bei diesem Zeitplan bleibt, wird er voraussichtlich im Januar den Bundestag erreichen.

Grundlage wird möglicherweise ein neuer Entwurfsstand mit Datum vom 23. November sein, der derzeit inoffiziell kursiert.

Zur Umsetzung von Artikel 17 sind gegenläufige Appelle im Umlauf, einer von 48 „Content-Creatorn“ und einer von zahlreichen Künstlern (nicht veröffentlicht, da nur über den Justiziar des Verbands Unabhängiger Musikunternehmer*innen verbreitet). Eine Zusammenfassung dieser und weiterer Stellungnahmen zum Referentenentwurf findet sich hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat eine Studie veröffentlicht, die zu dem Schluss kommt, dass Artikel 17 der Richtlinie grundrechtswidrig ist.

Am 10. November fand vor dem EuGH eine öffentliche Anhörung zu dem laufenden Verfahren gegen Artikel 17 statt. Hierzu gibt es ausführliche Berichte von Paul Keller (auf englisch) und Julia Reda.

Kategorie: Ländergesetzgebungen, Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Linksammlung

Der neue Referentenentwurf, Teil 3 – Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage

17. November 2020 Simon Weiß

Autoren: Petra Sitte, Simon Weiß

In einer Reihe von Artikeln beschäftigen wir uns mit dem Inhalt des neuen Referentenentwurfs zur Umsetzung der DSM-Richtlinie befassen. Worum ging es ursprünglich, was sieht der Entwurf vor, was hat sich gegenüber früheren Entwürfen geändert, und was wäre aus unserer Sicht zu tun? Nach Artikel 17 und dem Urhebervertragsrecht, geht es nun weiter mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Worum geht es?

Bereits seit 2013 gibt es in Deutschland ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Damit haben Presseverlage ein exklusives Recht erhalten, kurze, auch durch das Urheberrecht nicht schützbare, Auszüge von ihnen veröffentlichter Texte zu veröffentlichen. Diese Regelung zielte von Anfang an auf Google, das in seiner Suchmaschine kurze Auszüge („Snippets“) von Webseiten zeigt. Die Einführung des Leistungsschutzrechts war ein Fehlschlag auf ganzer Linie. Denn die Hoffnung einiger Verlage, mit diesem Recht eine Beteiligung an den Umsätzen von Google zu erreichen, hat sich nicht erfüllt. Das war auch erwartbar: Denn sie profitieren von der Zugänglichkeit über Suchmaschinen weit mehr, als Google selbst dies tut. Am Ende hat das neue Leistungsschutzrecht dazu geführt, dass Google eine Gratislizenz erhalten hat und damit sogar gestärkt wurde – während kleine Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren verdrängt wurden. Ähnlich schlechte Erfahrungen wurden in anderen europäischen Ländern gemacht.

Dennoch wurde eine ähnliche Regelung mit der DSM-Richtlinie europaweit verpflichtend gemacht. In einigen Punkten geht sie sogar weiter als das deutsche Leistungsschutzrecht: Während dieses nur für gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder andere Diensten zur Aufbereitung von Inhalten gilt, sind nun alle kommerziellen Nutzungen erfasst. Das Schutzrecht soll zudem zwei statt einem Jahr anhalten.

Was sieht der Entwurf vor?

Der Referentenentwurf ersetzt dementsprechend die bisherigen deutschen Regelungen durch solche, die sich an der Richtlinie orientieren. Eine wichtige Konkretion wird insofern vorgenommen, als der „angemessener Anteil“, den die Urheber*innen laut Richtlinie aus den Einnahmen durch dieses Recht erhalten sollen, mindestens ein Drittel betragen soll.

Was hat sich geändert?

Der Referentenentwurf enthält mehrere Änderungen gegenüber dem ersten Diskussionsentwurf. Dazu gehört die erwähnte Konkretisierung des angemessenen Anteils sowie die aus den Erwägungsgründen der Richtlinie übernommene sinnvolle Klarstellung, dass das Leistungsschutzrecht nicht die Nutzung der in der Presseveröffentlichung enthaltenen Tatsachen umfasst.

Die wichtigste Änderung allerdings ist, dass eine Regelung gestrichen wurde, die die Vorgabe der Richtlinie, die „Nutzung einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge“ freizustellen, konkretisiert hatte. Hier waren im Diskussionsentwurf noch die Überschrift, Vorschaubilder mit einer Auflösung bis zu 128 mal 128 Pixeln und Ton- oder Bildfolgen von bis zu drei Sekunden genannt.

Auch wenn diese Abgrenzung nicht zufriedenstellend war: Die Definition eines „sehr kurzen Auszugs“ jetzt wieder offen zu lassen, ist wenig hilfreich. Wenn man sich den typischen Anwendungsfall einer Suchmaschine oder eines Aggregators vor Augen führt, die einen Link mit einer Vorschau des Inhalts versehen, ist klar, dass die Auswahl eines entsprechenden Auszugs automatisch erfolgen muss. Es muss also klar definierte Untergrenzen des Umfangs geben, um solche Anwendungen rechtssicher betreiben zu können.

Was wäre zu tun?

Am Besten wäre es natürlich, ganz auf das Leistungsschutzrecht zu verzichten. Da die europarechtlichen Vorgaben das nicht erlauben, sollte der Fokus darauf liegen, die Richtlinie so umzusetzen, dass ein rechtssicherer Betrieb von Suchmaschinen und anderen Diensten weiter möglich ist.

Dazu ist eine Konkretisierung des Begriffs der „sehr kurzen Auszüge“ nötig und sollte wieder Eingang in das Gesetz finden. Es muss eine Untergrenze des Umfangs definiert werden, nicht nur für Bilder, Video und Ton, sondern auch für Texte. Eine Auflösungsgrenze für Bilder ergibt dabei wenig Sinn; zumindest fotografische Aufnahmen sind ohnehin bereits geschützt, entweder durch das Urheberrecht oder das Schutzrecht für Lichtbilder. Insofern ist bereits jetzt abschließend geklärt, wann ihre Wiedergabe zulässig ist, ohne dass es einer weiteren Einschränkung bedarf.

Soweit sich aus dem Leistungsschutzrecht überhaupt Einnahmen ergeben – in Deutschland war dies bisher nicht der Fall – sollte den Urheber*innen, auf deren Arbeit sie basieren, mehr als ein Drittel davon zustehen. Der Deutsche Journalistenverband hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die einschlägigen Tarif- und Rahmenverträge für Einnahmen aus Nachnutzungen eine ungefähr hälftige Aufteilung vorsehen.

Artikel 15

Kategorie: EU-Urheberrechtsrichtlinie
Schlagworte: Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf die Online-Nutzung, Referentenentwurf, Art. 15 - Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf die Online-Nutzung, DSM-Richtlinie, Leistungsschutzrecht (Art. 15)

Aktuelle Links: November 2020

2. November 2020 Simon Weiß

Das Bundesjustizministerium hat zwischenzeitlich den Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie offiziell veröffentlicht, der die beiden vorherigen Diskussionsentwürfe in angepasster Form zusammenfasst. Stellungnahmen können noch bis zum 6. November eingereicht werden.

Zu den Verschärfungen in Bezug auf den Einsatz von Uploadfiltern hat Julia Reda bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Analyse veröffentlicht. Auf diesem Blog wollen wir uns im Detail mit den wesentlichen Regelungen des Referentenentwurfs beschäftigen, entsprechende Texte zu Artikel 17 und zum Urhebervertragsrecht sind bereits online.

Zur Frage des Auskunftsrecht im Referentenentwurf haben Vertreter der Fernsehsender und der zugehörigen Urheber*innenverbände widerstreitende Pressemitteilungen veröffentlicht. Auf netzpolitik.org berichtet Leonhard Dobusch aus dem ZDF-Fernsehrat und setzt sich dabei kritisch damit auseinander, wie das ZDF hier gemeinsam mit privaten Sendern Lobbyarbeit betreibt.

Im Communia-Blog hat Paul Keller eine Übersicht zu den aktuellen Debatten über Artikel 17 veröffentlicht; zudem gibt es dort einen aktuellen Bericht zur Umsetzung von Artikel 17 in den Niederlanden und Frankreich (beides auf Englisch). Der niederländische Entwurf, der sich sehr eng am Wortlaut der Richtlinie orientiert, wurde um die dort vorgesehenen Nutzer*innenrechte ergänzt; bei den Details der Umsetzung wird sich die Regierung voraussichtlich an den Leitlinien der Kommission orientieren. In Frankreich wurde währenddessen die Regierung ermächtigt, Artikel 17 ohne weitere parlamentarische Befassung per Dekret umzusetzen.

Am 6. November veranstaltet das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ seine Jahrestagung in Form eines Online-Workshops zum Thema „Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa“. Thema wird insbesondere der Referentenentwurf aus Sicht von Bibliotheken, Hochschulen und Schulen sein.

Am 16. November findet die 8. Konferenz der Initiative Urheberrecht statt, die sich ebenfalls der Richtlinienumsetzung widmet.

Kategorie: Ländergesetzgebungen, Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Linksammlung
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