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Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

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Stellungnahmen Umsetzungsdebatte – Direktlinks zu den Themen

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Simon Weiß

Der neue Referentenentwurf, Teil 2 – Wer stärkt die Kreativen?

27. Oktober 2020 Simon Weiß

Autoren: Petra Sitte, Simon Weiß

In einer Reihe von Artikeln beschäftigen wir uns mit dem Inhalt des neuen Referentenentwurfs zur Umsetzung der DSM-Richtlinie befassen. Worum ging es ursprünglich, was sieht der Entwurf vor, was hat sich gegenüber früheren Entwürfen geändert, und was wäre aus unserer Sicht zu tun? Nach Artikel 17 und den Uploadfiltern, geht es nun weiter mit dem Urhebervertragsrecht.

Worum geht es?

Weit weniger Aufmerksamkeit als Themen wie Uploadfilter oder das Leistungsschutzrecht hat bei der Urheberrechtsreform das Urhebervertragsrecht erhalten. Das hat natürlich damit zu tun, dass zwar viele Menschen das Internet nutzen, aber nur wenige urheberrechtliche Verträge aushandeln. Trotzdem geht es hier um eine Verteilungsfrage, die (abseits von persönlichkeitsrechtlichen Fragen) im Kern des Urheberrechts steht: Wem steht das Geld zu, dass die Nutzung kreativer Werke einbringt?

Dabei stehen einzelne Kreative in der Regel Verwertern mit mehr Wirtschaftsmacht wie Verlagen und Fernsehsendern gegenüber, und sind damit in einer deutlich schwächeren Verhandlungsposition. Ähnlich wie im Arbeitsrecht müssen sie also gesetzlich geschützt werden, damit sie ihren Ansprüchen Geltung verleihen können. Im deutschen Recht gibt es dazu eine Reihe von Vorschriften im Urheberrechtsgesetz. Aber trotz einiger Reformen der letzten Jahre, die versucht haben, das Problem zu adressieren, gilt nach wie vor: Das geltende Urhebervertragsrecht reicht nicht aus, um Kreativen einen gerechten Anteil an den Profiten zu sichern.

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Kategorie: Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Referentenentwurf, Art. 22 - Widerrufsrecht, Art. 20 - Vertragsanpassungsmechanismus, Art. 19 - Transparenzpflicht, Art. 18 - Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung, Art. 21 - Alternative Streitbeilegungsverfahren, Art. 23 - Gemeinsame Bestimmungen, DSM-Richtlinie, Urhebervertragsrecht (Art. 18 - 20)

Der neue Referentenentwurf, Teil 1 – Und täglich grüßt der Uploadfilter

20. Oktober 2020 Simon Weiß

Autoren: Petra Sitte, Simon Weiß

In einer Reihe von Artikeln wollen wir uns mit dem Inhalt des neuen Referentenentwurfs zur Umsetzung der DSM-Richtlinie befassen. Worum ging es ursprünglich, was sieht der Entwurf vor, was hat sich gegenüber früheren Entwürfen geändert, und was wäre aus unserer Sicht zu tun? Den Anfang machen die Regelungen zu Artikel 17, also die bekannten Uploadfilter, im zweiten Teil wird es um das Urhebervertragsrecht gehen.

Worum geht es?

Kein Teil der EU-Urheberrechtsreform hat so viel Aufmerksamkeit erregt und war so umstritten wie Artikel 17. Im Kern geht es darum: Plattformen, auf denen Inhalte hochgeladen werden können, wie beispielsweise Youtube, müssen sich zukünftig um Lizenzen für alle denkbaren Inhalte bemühen und das Hochladen nicht lizenzierter Inhalte verhindern. Das läuft auf eine Verpflichtung hinaus, Uploadfilter zu installieren, also hochgeladene Inhalte durch automatisierte Softwarefilter prüfen und blocken zu lassen.

Diese Uploadfilter sind gefährlich – denn kein technisches Verfahren ist überhaupt in der Lage, die Kontexte zu erkennen, die eine bestimmte Veröffentlichung urheberrechtlich erlaubt oder verboten machen. „Overblocking“, also das Sperren eigentlich erlaubter Inhalte, ist vorprogrammiert, und damit eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Als Linksfraktion im Bundestag haben wir uns daher von Anfang an strikt gegen Artikel 17 ausgesprochen und hoffen weiter darauf, dass der Europäische Gerichtshof diese Vorschrift als Verletzung von Grundrechten kippen wird. Die Bundesregierung hat in einer längeren Protokollerklärung angekündigt, sie würde in der Umsetzung das Ziel verfolgen, Uploadfilter „weitgehend unnötig zu machen“.

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Kategorie: Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Referentenentwurf, Artikel 17, Uploadfilter, Art. 17 - Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, DSM-Richtlinie, Uploadfilter und Value Gap (Art. 17)

Aktuelle Links: Oktober 2020

6. Oktober 2020 Simon Weiß

Neben dem Diskussionsentwurf zum zweiten Umsetzungsgesetz der Richtlinie hat das BMJV inzwischen auch die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht. Unter der Vielzahl von Stellungnahmen finden sich lesenswerte konkrete Vorschläge beispielsweise zu Artikel 17 von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, zum Urhebervertragsrecht von der Initiative Urheberrecht und verschiedenen Verbänden von Filmurheber*innen, oder zu erweiterten Kollektivlizenzen vom Bibliotheksverband und vom Bundesarchiv. Auch der Entwurf für das erste Umsetzungsgesetz und die zugehörigen Stellungnahmen können weiter auf der Webseite des Ministeriums nachgelesen werden.

Wie hier schon erwähnt, hat der Spiegel am 17. September über einen neuen Referentenentwurf berichtet, der sich jetzt in der Ressortabstimmung befindet:
Die Änderungen betreffen vor allem das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und den Einsatz von Uploadfiltern in der Umsetzung von Artikel 17. Analysen dazu gibt es beispielsweise in der Heise-Kolumne von Julia Reda und bei der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht.

(Update am 7.10.2020: netzpolitik.org hat den Referentenentwurf veröffentlicht, der auch einige andere interessante Änderungen enthalt)

Bereits wenige Tage später berichtete die Welt, dass auch dieser neue Entwurf vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt zurückgewiesen wurde. Knackpunkte sollen diesmal die Bagatellregelung bei der Umsetzung von Artikel 17 und die Vergütungsfreiheit von Text und Data Mining sein.

Im Kluwer Copyright Blog analysiert Julia Reda (auf englisch) einige Neudeutungsversuche von Artikel 17 vor dem Hintergrund seiner Entstehungsgeschichte (Teil 1, Teil 2).

Am 29. und 30. Oktober findet die jährliche Konferenz „Zugang gestalten! – Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe“ statt, dieses Mal als Online-Konferenz. Das Programm orientiert sich an den verschiedenen Herausforderungen für die Bewahrung und Vermittlung kulturellen Erbes, die sich im Zuge der Corona-Pandemie gezeigt haben, auch im Urheberrecht. Ein Themenblock ist dem Zugang zu gemeinfreien Werken gewidmet, für den die Umsetzung von Artikel 14 der DSM-Richtlinie eine zentrale Rolle spielen wird.

Kategorie: Ländergesetzgebungen, Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Linksammlung, Uploadfilter und Value Gap (Art. 17)

Die DSM-Richtlinie und das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

13. Juli 2020 Simon Weiß

Autoren: Petra Sitte, Simon Weiß

Unabhängig von der DSM-Richtlinie ist die letzte größere Änderung des deutschen Urheberrechts 2018 in Kraft getreten – das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft, kurz „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG).

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Kategorie: Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
Schlagworte: Artikel 5 zur digitalen und grenzüberschreitenden Bildung, Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz, UrhWissG, DSM-Richtlinie, Bildungsausnahme (Art. 5)
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