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Gestern veröffentlichte Julia Reda einen Gastbeitrag bei heise.de, indem sie hervorhob, dass offensichtlich alle Versuche, Uploadfilter zu vermeiden oder nachrangig einzusetzen, in den Gesetzesvorhaben der Bundesrepublik aufgegeben wurden. Dies ist nach der Protokollnotiz der Bundesregierung bei der Zustimmung zur EU-Reform im April 2019 und nach allen Beteuerungen und Ankündigungen nach einer Rechte basierten Lösung zu suchen, eine politische Kehrtwende. Ab jetzt gilt erneut: „Community kann Kontext – Filter nicht!“, wenn es um die politischen Auseinandersetzungen um den neuen Vorschlag geht.
Weitere Hinweise zum neuen Entwurf lieferte 17. September Patrick Beuth im Spiegel. Er bezog sich dabei insbesondere auf den Art. 15, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Im neuen Entwurf ist statt der geplanten „8 Wörter Regel“ nun die Formulierung der Richtlinie im Wortlaut übernommen worden und damit soll die „Nutzung einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung“ gestattet werden. Die schwammige Formulierung wird möglicherweise zuerst die Herzen der Medienanwaltschaften höher schlagen lassen. Rechtssicherheit bietet sie kaum, stattdessen verschärft sie die Durchsetzung des ohnehin fragwürdigen Leistungsschutzrechts. Während Google die Rechtsauseinandersetzungen kaum fürchten muss, sind Blogs und freie Journalist:innen weiterhin in einer schwierigen Situation.