Autor: Paul Keller
Gemäß Artikel 26 der Urheberrechts-Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt haben die Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in ihre nationalen Gesetze umzusetzen. Das wird also in etwas mehr als sechs Monaten soweit sein, daher ist es an der Zeit, eine Bestandsaufnahme zum Stand der Umsetzung in verschiedenen Mitgliedstaaten vorzunehmen.
Bisher hat kein einziger EU-Mitgliedstaat die Bestimmungen der Richtlinie vollständig umgesetzt, und nur zwei Mitgliedstaaten haben Teile davon umgesetzt (2019 hatte Frankreich das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger umgesetzt und im Juni diesen Jahres hat Ungarn die Ausnahme für Online-Bildung eingeführt). In den meisten EU-Mitgliedstaaten müssen die Durchführungsvorschriften noch im Parlament vorgestellt werden. In der Zwischenzeit arbeitet die Europäische Kommission noch an den Umsetzungsleitlinien für Artikel 17, die veröffentlicht werden müssen, und der Antrag der polnischen Regierung auf Aufhebung von Teilen von Artikel 17 wird derzeit noch vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt (der Generalanwalt wird seine Stellungnahme am 22. April 2021, weniger als zwei Monate vor Ablauf der Umsetzungsfrist, veröffentlichen). Insgesamt erscheint es zunehmend unwahrscheinlich, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten die Richtlinie rechtzeitig umsetzen wird. Schauen wir uns daher genauer an, wie weit der Umsetzungsprozess in den wichtigsten Mitgliedstaaten gekommen ist.
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