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Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

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RICHTLINIE (EU) 2019/790

RICHTLINIE (EU) 2019/790 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

9. Juli 2020 eu-admin

vom 17. April 2019

über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1, Artikel 62 und Artikel 114, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses [1]ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 27., nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [2]ABl. C 207 vom 30.6.2017, S. 80., gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren [3]Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 15. April 2019., in Erwägung nachstehender Gründe:

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Fußnoten[+]

↑1 ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 27.
↑2 ABl. C 207 vom 30.6.2017, S. 80.
↑3 Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 15. April 2019.
Kategorie: EU-Urheberrechtsrichtlinie
Schlagworte: RICHTLINIE (EU) 2019/790

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