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Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

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Das Urheberrecht in der Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt bestmöglich nutzen: Ein Überblick über die Chancen und Risiken bei der Umsetzung

15. November 2019 eu-admin

This post is available in English.

Paul Keller

Einleitung

Dieses Dokument enthält eine umfassende Analyse der Risiken und Möglichkeiten, die sich durch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (im Folgenden „DSM-Richtlinie“) auf nationaler Ebene ergeben. Die Richtlinie wurde im April 2019 angenommen; die Mitgliedstaaten haben bis zum 6. Juni 2021 Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie umzusetzen.

Im Mittelpunkt dieser Untersuchung stehen die Bestimmungen, die für die Bereiche Bildung, Forschung und Kulturerbe unmittelbar von Bedeutung sind. Dazu gehören die Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts, deren Begünstigte diese Einrichtungen sind und die in Teil 1 betrachtet werden. Schwerpunkt von Teil 2 der Untersuchung sind zwei weitere Bestimmungen, die entweder für Einrichtungen von öffentlichem Interesse von Belang sind (Artikel 14 zum Schutz des öffentlichen Bereichs) oder die besonders umstritten sind und sich voraussichtlich spürbar darauf auswirken werden, wie die Öffentlichkeit mit urheberrechtlich geschützten Werken im Internet umgeht (Artikel 17). Im letzten Abschnitt dieses Dokuments werden die Untersuchung und die im Rahmen der Untersuchung abgegebenen Empfehlungen zusammengefasst.

Zu jeder der in der Richtlinie vorgesehenen Bestimmungen wird eine Zusammenfassung der Bestimmung und ihres Kontexts gegeben. Danach folgt eine Liste von Punkten, bei denen sich die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten erheblich auf den Geltungsbereich und den Nutzen der betreffenden Bestimmung auswirken kann. Hervorzuheben ist, dass dieses Dokument keine Leitlinien für die Umsetzung enthält [1]Entsprechende Leitlinien werden derzeit von einigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter COMMUNIA, und Bibliotheksorganisationen wie IFLA, EBLIDA und LIBER ausgearbeitet. Siehe COMMUNIA … Continue reading, sondern vielmehr herausgearbeitet wird, welche Punkte wichtig sind, um einen größtmöglichen Nutzen der Richtlinie für Einrichtungen von öffentlichem Interesse und die breite Öffentlichkeit zu erreichen.

Dies bedeutet auch, dass mit dieser Untersuchung ein konkretes Ziel verfolgt wird: die Umsetzung der DSM-Richtlinie zu nutzen, um den Spielraum zu vergrößern, den Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Forschung und Kulturerbe (und deren Nutzer) bei ihrer Tätigkeit im digitalen Umfeld haben. Angesichts dieses Ziels geht es in dieser Untersuchung nicht nur um die buchstäbliche Umsetzung der Richtlinie, sondern es wird auch darauf hingewiesen, wie die Mitgliedstaaten über die Anforderungen der Richtlinie hinausgehen können. Dabei wird in dem Dokument ein Weg aufgezeigt, wie die Umsetzung der DSM-Richtlinie genutzt werden kann, um sinnvolle Fortschritte für Organisationen des öffentlichen Interesses und die breite Öffentlichkeit zu erzielen.

Fußnoten[+]

↑1 Entsprechende Leitlinien werden derzeit von einigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter COMMUNIA, und Bibliotheksorganisationen wie IFLA, EBLIDA und LIBER ausgearbeitet. Siehe COMMUNIA Guidelines on the Implementation of the DSM Directive.
Kategorie: Studie
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