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Studie – Paul Keller
Durch die in der ersten Hälfte der DSM-Richtlinie vorgesehenen Bestimmungen wird die Stellung der Bereiche Forschung, Bildung und Kulturerbe deutlich verbessert. Die neuen verbindlichen Ausnahmen sind im Allgemeinen klar formuliert und tragen den tatsächlichen Bedürfnissen dieser Bereiche Rechnung. Während des Gesetzgebungsverfahrens ist es der Forschung und dem Kulturerbesektor gelungen, diese Bestimmungen weiter zu verschärfen. Die größten Bedenken im Zusammenhang mit diesen neuen Ausnahmen bestehen gegenüber der Möglichkeit der Mitgliedstaaten, diese neuen Ausnahme zu Bildungszwecken (teilweise) aufzuheben sowie gegenüber einigen Punkten im Zusammenhang mit der Komplexität der Bestimmungen über vergriffene Werke. In beiden Fällen sollte der europäische Gesetzgeber die Umsetzung genau überwachen. Im Falle der Bestimmungen über vergriffene Werke kann der europäische Gesetzgeber eine aktivere Rolle spielen, indem er den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten fördert und sicherstellt, dass das Portal des EUIPO Einrichtungen des Kulturerbes aktiv dabei unterstützen kann, vergriffene Werke in ihren Sammlungen online verfügbar zu machen.
Um die DSM-Richtlinie umsetzen zu können, müssen alle Mitgliedstaaten ihre Urheberrechtsvorschriften aktualisieren. Dies bietet ihnen die Möglichkeit, einige der fakultativen Ausnahmen umzusetzen, die in der InfoSoc-Richtlinie vorgesehen sind. Angesichts des Gesamtziels der Richtlinie, den digitalen Binnenmarkt zu fördern, sollten alle Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sie die oben genannten fünf wichtigsten Ausnahmen umsetzen, die sich aus dem öffentlichen Interesse ergeben. Zusammen mit den nun verbindlichen Ausnahmen zu Zitaten und Parodie und den fünf neuen Ausnahmen, die mit der DSM-Richtlinie eingeführt werden, würde dies ein Mindestmaß an Harmonisierung der Nutzerrechte in der gesamten EU sicherstellen.