Autoren: Petra Sitte, Simon Weiß
In einer Reihe von Artikeln wollen wir uns mit dem Inhalt des neuen Referentenentwurfs zur Umsetzung der DSM-Richtlinie befassen. Worum ging es ursprünglich, was sieht der Entwurf vor, was hat sich gegenüber früheren Entwürfen geändert, und was wäre aus unserer Sicht zu tun? Den Anfang machen die Regelungen zu Artikel 17, also die bekannten Uploadfilter, im zweiten Teil wird es um das Urhebervertragsrecht gehen.
Worum geht es?
Kein Teil der EU-Urheberrechtsreform hat so viel Aufmerksamkeit erregt und war so umstritten wie Artikel 17. Im Kern geht es darum: Plattformen, auf denen Inhalte hochgeladen werden können, wie beispielsweise Youtube, müssen sich zukünftig um Lizenzen für alle denkbaren Inhalte bemühen und das Hochladen nicht lizenzierter Inhalte verhindern. Das läuft auf eine Verpflichtung hinaus, Uploadfilter zu installieren, also hochgeladene Inhalte durch automatisierte Softwarefilter prüfen und blocken zu lassen.
Diese Uploadfilter sind gefährlich – denn kein technisches Verfahren ist überhaupt in der Lage, die Kontexte zu erkennen, die eine bestimmte Veröffentlichung urheberrechtlich erlaubt oder verboten machen. „Overblocking“, also das Sperren eigentlich erlaubter Inhalte, ist vorprogrammiert, und damit eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Als Linksfraktion im Bundestag haben wir uns daher von Anfang an strikt gegen Artikel 17 ausgesprochen und hoffen weiter darauf, dass der Europäische Gerichtshof diese Vorschrift als Verletzung von Grundrechten kippen wird. Die Bundesregierung hat in einer längeren Protokollerklärung angekündigt, sie würde in der Umsetzung das Ziel verfolgen, Uploadfilter „weitgehend unnötig zu machen“.
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