• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen

Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

  • Deutsch
  • English
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontakt
  • Suche
  • Deutsch
  • English

Search

  • EU-Urheberrechtsrichtlinie
  • Studie
  • Geschichte der Richtlinie
  • Stellungnahmen Umsetzungsdebatte
  • Ländergesetzgebungen

Stellungnahmen Umsetzungsdebatte – Direktlinks zu den Themen

  • Ausnahmen (Art. 3 – 7):
  • TDM/Wissenschaftsausnahme (Art. 3 und 4)
  • Bildungsausnahme (Art. 5)
  • Kulturausnahme (Art. 6)
  • Lizenzierung und Zugang erleichtern:
  • Vergriffene Werke und Schutzgegenstände des Kulturerbes (Art. 8)
  • Grenzüberschreitende Nutzung (Art. 9)
  • Informationsmaßnahmen/Europäische Registrierung (Art. 10)
  • Stakeholder-Dialog (Art. 11)
  • Kollektiven Lizenzierung (Art. 12)
  • Videoabrufdienste (Art. 13)
  • Gemeinfreie Werke Bildender Kunst (Art. 14)
  • Marktregelungen:
  • Leistungsschutzrecht (Art. 15)
  • Verlegerbeteiligung (Art. 16)
  • Uploadfilter und Value Gap (Art. 17)
  • Rechte der Kreativen:
  • Urhebervertragsrecht (Art. 18 – 20)

Neueste Beiträge

  • Und täglich grüßt das Murmeltier… Zum Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
  • Aktuelle Links: März 2021
  • Umsetzung der EU-Richtlinien zum Digitalen Binnenmarkt (Digital Single Market-Implementierung): Was passiert in Bezug auf die anderen Bestimmungen der EU-Urheberrechtsrichtlinie?
  • Aktuelle Links: Februar 2021
  • Aktuelle Links: Januar 2021

Links zu anderen Seiten

Die Linke im Europaparlament
THE LEFT Group Secretariat

eu-admin

Überprüfung

9. Juli 2020 eu-admin

Artikel 30

(1) Frühestens am 7. Juni 2026 führt die Kommission eine Bewertung dieser Richtlinie durch und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss die wichtigsten Ergebnisse der Bewertung dieser Richtlinie vor.

Die Kommission bewertet bis zum 7. Juni 2024 die Auswirkungen der besonderen Verantwortlichkeit nach Artikel 17, die nach Maßgabe von Artikel 17 Absatz 6 für Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten gilt, deren Jahresumsatz 10 Mio. EUR nicht übersteigt und deren Dienste der Öffentlichkeit in der Union seit weniger als drei Jahren zur Verfügung stehen, und ergreift anhand der Ergebnisse ihrer Bewertung erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen.

(2) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle Angaben, die für die Ausarbeitung des in Absatz 1 genannten Berichts erforderlich sind.

Kategorie: EU-Urheberrechtsrichtlinie
Schlagworte: Art. 30 - Überprüfung

Inkrafttreten

9. Juli 2020 eu-admin

Artikel 31

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Kategorie: EU-Urheberrechtsrichtlinie
Schlagworte: Art. 31 - Inkrafttreten

Zeitliche Anwendung

9. Juli 2020 eu-admin

Artikel 26

(1) Diese Richtlinie findet auf alle Werke und sonstigen Schutzgegenstände Anwendung, die ab dem 7. Juni 2021 oder danach durch das Recht der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Urheberrechts geschützt sind.

(2) Diese Richtlinie berührt nicht Handlungen und Rechte, die vor dem 7. Juni 2021 abgeschlossen bzw. erworben wurden.

Kategorie: EU-Urheberrechtsrichtlinie
Schlagworte: Art. 26 - Zeitliche Anwendung

Gemeinsame Bestimmungen

9. Juli 2020 eu-admin

Artikel 23

(1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Vertragsbestimmungen, durch die die Einhaltung der Artikel 19, 20 und 21 verhindert wird, gegenüber den Urhebern und ausübenden Künstlern nicht durchsetzbar sind.

(2) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Artikel 18 bis 22 der vorliegenden Richtlinie keine Anwendung auf Urheber eines Computerprogramms im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie 2009/24/EG finden.

Kategorie: EU-Urheberrechtsrichtlinie
Schlagworte: Art. 23 - Gemeinsame Bestimmungen

Schutz personenbezogener Daten

9. Juli 2020 eu-admin

Artikel 28

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie muss nach Maßgabe der Richtlinie 2002/58/EG und der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen.

Kategorie: EU-Urheberrechtsrichtlinie
Schlagworte: Art. 28 - Schutz personenbezogener Daten

Übergangsbestimmung

9. Juli 2020 eu-admin

Artikel 27

Vereinbarungen über die Lizenzvergabe oder die Übertragung von Rechten von Urhebern und ausübenden Künstlern unterliegen ab dem 7. Juni 2022 der Transparenzpflicht nach Artikel 19.

Kategorie: EU-Urheberrechtsrichtlinie
Schlagworte: Art. 27 - Übergangsbestimmung
  • « Go to Previous Page
  • Go to page 1
  • Interim pages omitted …
  • Go to page 4
  • Go to page 5
  • Go to page 6
  • Go to page 7
  • Go to page 8
  • Go to Next Page »

Haupt-Sidebar

Neueste Beiträge

  • Und täglich grüßt das Murmeltier… Zum Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
  • Aktuelle Links: März 2021
  • Umsetzung der EU-Richtlinien zum Digitalen Binnenmarkt (Digital Single Market-Implementierung): Was passiert in Bezug auf die anderen Bestimmungen der EU-Urheberrechtsrichtlinie?
  • Aktuelle Links: Februar 2021
  • Aktuelle Links: Januar 2021

Links zu anderen Seiten

Die Linke im Europaparlament
THE LEFT Group Secretariat

Copyright © 2023

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontakt
  • Suche
  • Deutsch
  • English
Wir verwenden keine Werbe- oder Tracking Cookies.
Aber wir möchten wissen, für welche Themen und Beiträge Sie sich besonders interessieren. Deshalb würden wir gerne, ganz anonym, aufzeichnen, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie damit einverstanden sind, klicken Sie bitte auf OK, wenn nicht klicken Sie auf Abbrechen. Ihre Daten werden auf unserem Server gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
EinstellungenOK Ablehnen
Datenschutzeinstellungen

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die als notwendig kategorisierten Cookies auf Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, die uns helfen zu analysieren und zu verstehen, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies abzulehnen. Wenn Sie einige dieser Cookies ablehnen, kann dies jedoch Auswirkungen auf Ihr Surfverhalten haben.
Technisch notwendige Cookies
immer aktiv

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.

Nicht notwendige Cookies / Analyse Cookies

Mit Ihrer Zustimmung zeichen wir anonym ihr Surfverhalten auf https://eu-copyright-implementation.info. Die Daten werden anonym auf unserem Server gespeichert und nicht an Dritte weitergegben.

SPEICHERN UND AKZEPTIEREN